Wir haben an allen drei Standorten Extraräume angemietet, damit wir einen reibungslosen Start garantieren können.

Hygienemaßnahmen

1. Abstandsregeln
Beim Einzelunterricht befinden sich immer nur maximal 2 Personen in einem Unterrichtsraum (Lehrkraft und Schülerin oder Schüler).
In allen Räumlichkeiten muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m zwischen allen Personen eingehalten werden.
Da wir keinen Wartebereich zur Verfügung haben, wird der Unterricht im Abstand von 5 Minuten abgehalten. In diesen Zeitraum werden die Türklinken gereinigt und der Raum ausreichend gelüftet.

2. Händedesinfektion
Die Schülerinnen und Schüler müssen sich beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände waschen. Desinfektionsmittel steht bereit.
Die Lehrkräfte werden ebenfalls aufgefordert bei jedem Betreten und Verlassen des Gebäudes sowie zwischen den Unterrichtsstunden ihre Hände zu waschen.

3. Masken
Die Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte werden aufgefordert, beim Betreten des Gebäudes und in allen allgemein zugänglichen Teilen des Gebäudes (Flur, Wartebereiche und Toiletten) Masken zu tragen.
Es genügen einfache Baumwollmasken bzw. Tücher.
Während des Unterrichts dürfen die Masken bei einem Abstand von 1,5m 
abgelegt werden

4. Benutzung der Instrumente
• Die zeitgleiche gemeinsame Benutzung eines Instruments ist für die Zeit der Pandemie ausgeschlossen. Die Schüler werden gebeten, ihre eigenen Gitarren/Bässe/ Drumsticks mitzubringen.

5. Zutrittsverweigerung
Keinen Zutritt zum Gebäude der Musikschule haben Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte

mit Krankheitssymptomen jeglicher Art.
die auf SARS-CoV-2 getestet oder als positiv eingestuft sind bis zum 
Nachweis eines negativen Tests,
in vom Gesundheitsamt aus anderen Gründen (z. B. als Kontaktperson Kat. 
I) angeordneter Quarantäne für die jeweilige Dauer
nach Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt entsprechend der jeweiligen 
Verordnung des Sozialministeriums oder einer besonders betroffenen Region im Inland.

6. Umgang mit Risikogruppen
Als Einstufungskriterien gelten die Kriterien des Robert Koch Instituts, siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/ Risikobewertung.html
Mitglieder der Risikogruppe sollten weiterhin online unterrichten, bzw. unterrichtet werden.

7. Angebot alternativer Unterrichtsformen
Onlineunterricht wird weiterhin alternativ angeboten.
Lehrkräfte und Schüler sind frei in ihrer Entscheidung, auf diese Form des 
Unterrichts zuzugreifen, um räumliche Nähe zu vermeiden.

8. Meldepflicht
Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes sind sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in der Musikschule dem Gesundheitsamt zu melden.

Wir freuen uns auf Euch! #zusammenhalten #bleibtgesund